Die mit Ende 2024 gültig werdende NIS-2 Richtlinie erweitert den Kreis betroffener Unternehmen massiv. Umfasst sind künftig auch medizinische Labore, Hersteller von Medizinprodukten, Produktions- und Handelsbetriebe von chemischen Stoffen, Maschinenbauer, Automobilzulieferer, Forschungseinrichtungen, MSSP-Anbieter, Cloud-Anbieter, Rechenzentrumsdienstleister, sowie weitere. Da auch NIS-2 strafbewehrt ist, mit Strafen mit einem Höchstrahmen von mindestens 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Umsatzes, ist es notwendig, sich jetzt bereits entsprechend vorzubereiten. Der Vortrag umfasst die Kernelemente von NIS-2 und deren Zusammenspiel mit einem bestehenden ISMS mit oder ohne ISO 27001.